Gleichberechtigungsstatut (FINT*-Statut) zuletzt geändert am 24. November 2019
Das Gleichberechtigungsstatut (FINT*-Statut) ist Teil der Satzung.
§ 1 Mindestquotierung
- Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze des Kaktus- Grüne Jugend Münster sind mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Vorstand. Steht bei Delegationen nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit einer Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person zu besetzen. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine Frau, Inter*, Nichtbinäre oder Trans*person, so muss im Anschluss der Platz mindestens ebenso lange mit einer Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person besetzt werden.
- Ausgenommen von dieser Regel sind die Delegierten für die Schwulenpolitik.
- Ordentliche und Ersatzdelegiertenplätze sind insgesamt quotiert zu besetzten.
- Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINT*-Forum (§2).
§ 2 Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Forum (FINT*-Forum)
- Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*-Forum (FINT*- Forum) abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINT*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINT*- Forum teilnehmen, verantwortlich. Das FINT*-Forum gilt als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem FINT*-Forum können die anwesenden Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen:
- über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit vorher zu besetzende FINT*-Plätze nicht besetzt werden konnten,
- ein Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Votum (FINT*-Votum) beschließen,
- ein Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Veto (FINT*-Veto) aussprechen.
- Öffnung von offenen Plätzen:
- Sollte keine Frau, Inter*, Nichtbinäre oder Trans*person auf einen Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen-Platz (FINT*-Platz) kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
- Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frau, Inter*, Nichtbinäre oder Trans*person auf einem FINT*-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen besetzt werden müssen (vgl. §1), unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINT*-Forum aufgehoben werden.
- Das FINT*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
- Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Votum (FINT*-Votum) / Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Veto (FINT*-Veto)
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen durchzuführen. Es kann ein FINT*-Votum, ein FINT*-Veto oder ein FINT*-Votum verbunden mit einem FINT*-Veto beschlossen werden. Ein FINT*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINT*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINT*-Veto aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.
§ 3 Redelisten
- Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten.
- Nach dem letzten Beitrag der Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Liste kann die Diskussion nur durch ein FINT*-Votum weitergeführt werden.
- Außerdem kann zu jedem Zeitpunkt durch ein FINT*-Forum beschlossen werden, dass Diskussionen temporär – aber maximal bis zum Ende der Veranstaltung – nach dem letzten Beitrag einer Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person weitergeführt werden können.
- Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen zu übernehmen.
§ 4 Gleichstellungsreferent*in
- De Gleichstellungsreferent*in ist federführend verantwortlich für die Weiterentwicklung einer Strategie zur Einbindung von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen. Sie*er koordiniert und plant Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen. Sie*er leitet einen Arbeitsbereich, der den Vorstand und alle anderen Organe und Gliederungen bei der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, der Planung von Fördermaßnahmen und der Einbindung von Frauen, und Inter*, Nichtbinären und Trans*personen unterstützt.
- De Gleichstellungsreferent*in muss Mitglied des Vorstands sein.
§ 5 Arbeitsbereich Gleichstellung
- Für Gleichstellung wird ein Arbeitsbereich gebildet.
- Dem Arbeitsbereich für Gleichstellung gehören de Gleichstellungsreferent*in und die Sprecher*innen der AG Queerfeminismus an.
- Der Arbeitsbereich arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an der Umsetzung einer Gleichstellungsstrategie, sowie der Konzeption und Implementierung von Förderungsmaßnahmen für Frauen, sowie Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen. Er unterstützt Gremien und Gliederungen des Kaktus – Grüne Jugend Münster bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen und der Implementierung der Strategie.
§ 6 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat beim Kaktus – Grüne Jugend Münster einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen des Kaktus – Grüne Jugend Münster, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, zu beachten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen Frauen, Inter*, Nichtbinäre oder Trans*personen sind.
§ 7 FINT*-Stammtisch
De Gleichstellungsreferent*in wird dazu aufgerufen, mindestens einmal jährlich ein Treffen für Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen zu organisieren. Der Vorstand des Kaktus – Grüne Jugend Münster ist dazu aufgerufen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Stammtisch ist für alle oben genannten Mitglieder öffentlich und soll zur Vernetzung, sowie Vertiefung von geschlechterpolitischen Themen dienen. Die Organisator*innen des Stammtischs können sich dazu entscheiden, den Stammtisch oder einzelne Programmpunkte für andere Personen zu öffnen. Darüber hinaus sollen auch explizit Schutzräume geschaffen werden.
§ 8 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 24. November 2019 in Kraft.