FINTA*-Statut

Gleichberechtigungsstatut (FINTA*-Statut), zuletzt geändert am 27. Juni 2021

Das Gleichberechtigungsstatut (FINTA*-Statut) ist Teil der Satzung.

§ 1 Mindestquotierung

  1. Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze des Kaktus – Grüne Jugend Münster sind mindestens zur Hälfte mit Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Vorstand. Steht bei Delegationen nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit FINTA* zu besetzen. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person kein*e FINTA*, so muss im Anschluss der Platz mindestens ebenso lange mit eine*r FINTA* besetzt werden.
  2. Ausgenommen von dieser Regel sind die Delegierten für die Schwulenpolitik.
  3. Ordentliche und Ersatzdelegiertenplätze sind insgesamt quotiert zu besetzten.
  4. Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINTA*-Forum (§2).

§2 Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender-Forum (FINTA*-Forum)

  1. Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*- Forum abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*- Forum teilnehmen, verantwortlich. Das FINTA*-Forum gilt als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*:
    1. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit vorher zu besetzende FINTA*-Plätze nicht besetzt werden konnten,
    2. ein FINTA*-Votum beschließen,
    3. ein FINTA*-Veto aussprechen.
  2. Öffnung von offenen Plätzen:
    1. Sollte kein*e FINTA* auf einen FINTA*-Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
    2. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass kein*e FINTA* auf einem entsprechenden FINTA*-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit FINTA* besetzt werden müssen (vgl. §1), unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINTA*-Forum aufgehoben werden.
    3. Das FINTA*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
  3. FINTA*-Votum/ FINTA*-Veto
    Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die anwesenden FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen.  Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA*-Veto aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.

§ 3 Redelisten 

  1.  
    1. Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von FINTA*auf mindestens die Hälfte der Redebeiträge innerhalb jedes Tagesordnungspunkts gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten.
    2. Falls es während der Veranstaltung dazu kommt, dass es keine weiteren Meldungen für quotierte Redebeiträge von FINTA* gibt und bereits genauso viele unquotierte Redebeiträge wie quotierte Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt gehalten wurden, bricht die Diskussion über den aktuellen Tagesordnungspunkt ab.
    3. Außerdem kann zu jedem Zeitpunkt durch ein FINTA*-Forum beschlossen werden, dass Diskussionen auch nach deren Abbruch temporär – aber maximal bis zum Ende der Veranstaltung – weitergeführt werden können.
  2. Die Redeleitungen sind langfristig gesehen mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Der*die Gleichstellungsreferent*in präsentiert halbjährlich dem Plenum einen Kurzbericht über die Übernahme von Redeleitung und Protokoll, aufgeschlüsselt nach FINTA* und nicht-FINTA*.

§ 4 Gleichstellungsreferent*in 

  1. Der*die Gleichstellungsreferent*in ist federführend verantwortlich für die Weiterentwicklung einer Strategie zur Einbindung von FINTA*. Sie*er koordiniert und plant Maßnahmen zur Förderung von FINTA*. Sie*er leitet einen Arbeitsbereich, der den Vorstand und alle anderen Organe und Gliederungen bei der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, der Planung von Fördermaßnahmen und der Einbindung von FINTA* unterstützt.
  2. Der*die Gleichstellungsreferent*in muss Mitglied des Vorstands sein.

§ 5 Arbeitsbereich Gleichstellung 

  1. Für Gleichstellung wird ein Arbeitsbereich gebildet.
  2. Dem Arbeitsbereich für Gleichstellung gehören der*die Gleichstellungsreferent*in, die Awareness-Gruppe und Delegierte der AG Queerfeminismus an.
  3. Der Arbeitsbereich arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an der Umsetzung einer Gleichstellungsstrategie, sowie der Konzeption und Implementierung von Förderungsmaßnahmen für FINTA*.Er unterstützt Gremien und Gliederungen des Kaktus – Grüne Jugend Münster bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen und der Implementierung der Strategie. Mindestens einmal im Jahr soll der Arbeitsbereich zusammenkommen, um sich über die aktuelle Situation der Gleichstellung auszutauschen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Stärkung zu erarbeiten.

§ 6 Politische Weiterbildung 

Die politische Weiterbildung hat beim Kaktus – Grüne Jugend Münster einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA* mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen des Kaktus – Grüne Jugend Münster, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, zu beachten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA*sind.

§ 7 FINTA*-Stammtisch

Der*die Gleichstellungsreferent*in wird dazu aufgerufen, mindestens einmal jährlich ein Treffen für FINTA* zu organisieren.  Der Vorstand des Kaktus – Grüne Jugend Münster ist dazu aufgerufen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Stammtisch ist für alle beim Kaktus – Grüne Jugend Münster aktiven FINTA* offen und soll zur Vernetzung, sowie Vertiefung von geschlechterpolitischen Themen dienen. Die Organisator*innen des Stammtischs können sich dazu entscheiden, den Stammtisch oder einzelne Programmpunkte für andere Personen zu öffnen. Darüber hinaus sollen auch explizit Schutzräume geschaffen werden.

§ 8 Genderbudgeting

  1. Der Kaktus – Grüne Jugend Münster folgt bei finanziellen Ausgaben dem Prinzip des Genderbudgeting.
  2. Finanzielle Ausgaben sollen auf den Aspekt hin überprüft werden, ob alle Geschlechter (Unterscheidung: FINTA*- und Nicht-FINTA*-Menschen) gleichermaßen von der Verwendung der Mittel profitieren. Dabei sind besonders inhaltliche Ausgaben (z.B. Vorträge) und direkte Zuwendungen (z.B. Verpflegung und Fahrtkosten) miteinzubeziehen, rein organisatorische und administrative Ausgaben können zweitrangig behandelt werden.
  3. Die Erhebung der notwendigen personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig und mit Augenmerk auf der Datensicherheit.
  4. Die Schatzmeisterei ist für die statistische Dokumentation zuständig.
    Schatzmeister*in und Gleichstellungsreferent*in sind für die Auswertung zuständig und präsentieren halbjährlich dem Plenum einen Kurzbericht sowie einmal im Jahr eine Gesamtübersicht. Sollte ein Ungleichgewicht festgestellt werden, sind Maßnahmen mit der Awareness-Gruppe und dem Plenum zu diskutieren und einzuleiten, um die künftige finanzielle Gleichberechtigung aller Geschlechter zu gewährleisten.
  5. Näheres regelt der Leitfaden zum Genderbudgeting.

§ 9 Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 24. November 2019 in Kraft.